Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe
In Arbeitssicherheitsschuhen dürfen ausschließlich zertifizierte orthopädische Einlagen getragen werden.
Sicherheitsschuhe durchlaufen, bevor sie auf den Markt gebracht werden, eine Baumusterprüfung. Durch nicht zertifizierte Einlagen erlischt diese Baumusterprüfung.
Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz.
Nicht zugelassene Einlagen können dazu führen, dass die antistatischen Eigenschafen nicht mehr gegeben und die Zehenschutzkappe unter Umständen ihrer Funktion nicht mehr nachkommen kann.
Die Kosten werden von der Deutschen Rentenversicherung bzw. Bundesagentur für Arbeit oder unfallbedingt von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften) übernommen.
Wir fertigen orthopädische Einlagen für mehr als 70 Sicherheitsschuhmarken.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Kostenträger.